Irmgard Blättel

Irmgard Blättel, geboren am 18. Juli 1928 in Elz/Westerwald, absolviert nach der Volksschule und einem landwirtschaftlichen Pflichtjahr eine kaufmännische Lehre in einem kleinen Buchverlag. Anschließend nutzt sie das Angebot ihres Betriebes und ergänzt ihre Ausbildung durch eine verkürzte Buchhändler-Lehre, die sie 1948 erfolgreich abschließt. 1951 muss der Verlag Insolvenz anmelden, Irmgard Blättel wird arbeitslos. Doch sie findet schnell eine Stelle als Kassiererin und Verkäuferin in einem Landmaschinengeschäft. Diese Tätigkeit übt sie bis 1960 aus. Bereits in ihrer Jugend wird sie Mitglied der Christlichen Arbeiterjugend (CAJ), später tritt die gläubige Katholikin auch der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) bei.

Ihr politischer Werdegang:

1955: Eintritt in die IG Metall und Wahl in den Betriebsrat

Zwischen 1955 und 1960: Vorsitzende des Kreisfrauenausschusses in Limburg, ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Wiesbaden und Mitglied des Verwaltungsausschusses des Arbeitsamtes Limburg

1960 bis 1962: Studium an der „Akademie für Wirtschaft und Politik“ in Hamburg

1962: Rechtssekretärin in der Landesrechtsstelle beim DGB-Landesbezirk Hessen in Frankfurt/M.

1. Februar 1969: Wechsel zur Abteilung Frauen beim DGB-Bundesvorstand, deren Leitung sie am 1.8.1971 übernimmt.

1973-1985: Stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) sowie Vorsitzende der CDA-Arbeitsgemeinschaft „Berufstätige Frauen“.

4. Juni 1980: Wahl in den Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB als Nachfolgerin des aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt ausgeschiedenen Martin Heiß.

8. Juli 1980: Der Geschäftsführende Bundesvorstand entscheidet im Rahmen einer neuen Arbeitsverteilung, dass Maria Weber die Verantwortung für die Geschäftsbereiche Tarifpolitik, Bildung und Berufsausbildung und Irmgard Blättel für die Bereiche Frauen sowie Arbeiter/Handwerk erhalten solle. Damit sind erstmals in der Geschichte des DGB zwei Frauen Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand.

12. März 1981 bis 1990: Der 4. Außerordentliche Bundeskongress bestätigt Irmgard Blättel im Amt, das sie bis zum Bundeskongress 1990 innehat.

Im Zusammenhang mit ihren gewerkschaftlichen Ämtern ist Irmgard Blättel ehrenamtliche Richterin am Bundessozialgericht, Mitglied des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg, stellvertretende Vorsitzende des Frauenausschusses des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG) sowie gewähltes Mitglied des Vorstandes des IBFG und Aufsichtsratsmitglied von ARBED Saarstahl. Sie ist seit 1970 Vertreterin des DGB im und ab 1983 Vorsitzende des Deutschen Frauenrates. 1977 wird sie vom Bundesarbeitsministerium in die „Sachverständigenkommission für die soziale Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen“ berufen, die 1984 ein Gutachten zur Rentenreform vorlegt.

 

Nach den Angaben zum Nachlass Blättels auf der Internetseite des Archivs der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung.

 

Seite drucken Seite bei Facebook teilen Seite bei Twitter teilen