Mitbestimmung - gestern und heute

Wie ein roter Faden zieht sich der Kampf um die Mitbestimmung durch die Geschichte der Gewerkschaften. Es ist eine Geschichte von Erfolgen und Niederlagen. Ein Auszug aus der Geschichte in Bildern.

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Mitbestimmung im Betrieb

1920 wird das erste Betriebsrätegesetz verabschiedet. Es schreibt die Bildung von Betriebsräten in allen Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten vor. Doch das Gesetz bleibt hinter den Vorstellungen der Gewerkschaften zurück. In Berlin fordern Tausende mehr Rechte für Betriebsräte.


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Unter den Nazis

Nach der Zerschlagung der Gewerkschaften wird im Januar 1934 mit dem "Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit" jede Form der Mitbestimmung beseitigt.

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Montan-Mitbestimmung

Am 21.5.1951 tritt das Montan-Mitbestimmungsgesetz für Kohle- und Stahlunternehmen in Kraft. Die Hoffnung der Gewerkschaften ist groß, dass dieses Gesetz für alle Unternehmen gilt. Stattdessen gibt es in den folgenden Jahren immer wieder Versuche, die Montan-Mitbestimmung einzuschränken.

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Montan-Mitbestimmung

Zwischen 1956 und 1971 gerät die Montan-Mitbestimmung immer wieder unter Druck. Doch den Gewerkschaften gelingt es, die Mitbestimmung in den Kohle-und Stahlbetrieben zu sichern - bis heute.

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Montan-Mitbestimmung

Zwischen 1956 und 1971 gerät die Montan-Mitbestimmung immer wieder unter Druck. Doch den Gewerkschaften gelingt es, die Mitbestimmung in den Kohle-und Stahlbetrieben zu sichern - bis heute.

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Montan-Mitbestimmung

Zwischen 1956 und 1971 gerät die Montan-Mitbestimmung immer wieder unter Druck. Doch den Gewerkschaften gelingt es, die Mitbestimmung in den Kohle-und Stahlbetrieben zu sichern - bis heute.

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Montan-Mitbestimmung

Zwischen 1956 und 1971 gerät die Montan-Mitbestimmung immer wieder unter Druck. Doch den Gewerkschaften gelingt es, die Mitbestimmung in den Kohle-und Stahlbetrieben zu sichern - bis heute.

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Montan-Mitbestimmung

Zwischen 1956 und 1971 gerät die Montan-Mitbestimmung immer wieder unter Druck. Doch den Gewerkschaften gelingt es, die Mitbestimmung in den Kohle-und Stahlbetrieben zu sichern - bis heute.

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Betriebsverfassung

Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1952 bleibt weiter hinter dem Montan-Mitbestimmungsgesetz und damit den Erwartungen der Gewerkschaften zurück. Und das, obwohl viele Unternehmer nach dem Krieg versprochen hatten, echte Mitbestimmung zu ermöglichen.

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Betriebsverfassung

Das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahr 1952 bleibt weiter hinter dem Montan-Mitbestimmungsgesetz und damit den Erwartungen der Gewerkschaften zurück. Und das, obwohl viele Unternehmer nach dem Krieg versprochen hatten, echte Mitbestimmung zu ermöglichen.

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Betriebsratswahlen

Doch obwohl die Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebsräte eingeschränkt sind, werden sie im Laufe der Jahre zu einer festen Institution in den Betrieben. Und aus den Wahlen gehen die DGB-Gewerkschaften immer als stärkste Kraft hervor.

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Reformen in den 70er Jahren

Die sozial-liberale Koalition verabschiedet 1972 ein verbessertes Betriebsverfassungsgesetz und 1976 das Mitbestimmungsgesetz. Dieses schreibt vor, dass alle Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten Aufsichträte bilden müssen. Ein Fortschritt - doch beide Gesetze bleiben, trotz einer breit angelegten Kampagne, hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurück.

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Sonderrechte

Die Regierung Kohl startet zahlreiche Versuche, die Mitbestimmungsrechte wieder einzuschränken. Ein Ergebnis: Im Jahr 1988 bekommen leitende Angestellte die Möglickeit, ihre eigenen Sprecherausschüsse zu bilden. Diese müssen vor allen wichtigen Vereinbarungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gehört werden.

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Aktionen für Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung bleibt auf der Tagesordnung. Mit zahlreichen Aktionen versuchen DGB und seine Einzelgewerkschaft, die Mitbestimmung im Betrieb und auf Unternehmensebene zu verbessern. Der Durchbruch gelingt bis heute nicht.

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Aktionen für Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung bleibt auf der Tagesordnung. Mit zahlreichen Aktionen versuchen DGB und seine Einzelgewerkschaft, die Mitbestimmung im Betrieb und auf Unternehmensebene zu verbessern. Der Durchbruch gelingt bis heute nicht.

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1. Mai-Plakat mit Werbung für die MItbestimmung

Aktionen für Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung bleibt auf der Tagesordnung. Mit zahlreichen Aktionen versuchen DGB und seine Einzelgewerkschaft, die Mitbestimmung im Betrieb und auf Unternehmensebene zu verbessern. Der Durchbruch gelingt bis heute nicht.

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Aktionen für Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung bleibt auf der Tagesordnung. Mit zahlreichen Aktionen versuchen DGB und seine Einzelgewerkschaft, die Mitbestimmung im Betrieb und auf Unternehmensebene zu verbessern. Der Durchbruch gelingt bis heute nicht.

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Aktionen für Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung bleibt auf der Tagesordnung. Mit zahlreichen Aktionen versuchen DGB und seine Einzelgewerkschaft, die Mitbestimmung im Betrieb und auf Unternehmensebene zu verbessern. Der Durchbruch gelingt bis heute nicht.

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Aktionen für Mitbestimmung

Das Thema Mitbestimmung bleibt auf der Tagesordnung. Mit zahlreichen Aktionen versuchen DGB und seine Einzelgewerkschaft, die Mitbestimmung im Betrieb und auf Unternehmensebene zu verbessern. Der Durchbruch gelingt bis heute nicht.

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Mitbestimmung in Europa

1996 wird die Richtlinie zu den Europäischen Betriebsräten aus dem Jahr 1994 nationales Recht. Sie sieht vor, dass Unternehmen, die "gemeinschaftsweit" tätig sind, die Bildung europäischer Betriebsräte zulassen müssen. Ein erster Schritt, doch angesichts der Globalisierung stehen Betriebsräte und Gewerkschaften schon wieder vor ganz neuen Herausforderungen.

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1. Mai-Plakat mit Werbung für die MItbestimmung

Kernkonflikt zwischen Kapital und Arbeit

Mitbestimmung - Geschichte der Erfolge und Niederlagen

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Gewerkschaften setzen Grenzen. Sie beschneiden das Recht der Unternehmen, allein über personelle, soziale und wirtschaftliche Fragen in Betrieb und Unternehmen zu entscheiden. Kein Wunder, dass jeder Vorstoß, Mitbestimmungsrechte einzuführen bzw. auszubauen, auf heftigen Widerstand der Arbeitgeber stößt. Im 19. Jahrhundert ebenso wie heute.

Die Gewerkschaften wären ihrer Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gerecht geworden, hätten sie nicht seit ihrer Gründung darauf gedrängt, an Unternehmensentscheidungen beteiligt zu werden. Zum einen, weil Entscheidungen eines Unternehmens fast immer Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Zum anderen, weil der zwangsläufige Konflikt zwischen Kapital und Arbeit nur ausgeglichen werden kann, wenn die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Und drittens, weil Mitbestimmung die Würde der Beschäftigten schützt. Nur wenn Gewerkschaften und Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben, sind Arbeiterinnen und Arbeiter nicht mehr – wie zu Beginn der Industriellen Revolution – völlig schutzlos den Unternehmern ausgeliefert. 

In der Debatte um die Mitbestimmungsrechte ging und geht es immer um drei Ebenen:  

  1. Die betriebliche Ebene: Wie werden die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb gestaltet ?
  2. Die Unternehmensebene: Wie werden die Entscheidungen des Arbeitgebers über Produktion und Investition gefällt?
  3. Die überbetriebliche Ebene: Wie werden wirtschafts- und ordnungspolitische Beschlüsse gefällt, die von regionalen, nationalen oder supranationalen Gremien gefasst werden?

Auf all diese Ebenen versuchen die Gewerkschaften seit je her ihren Einfluss geltend zu machen, um die aus den Eigentumsrechten erwachsene Verfügungsmacht über wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklungen zu kontrollieren und zu begrenzen. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Sozialstaats und der Demokratie.

Seiten dieses Artikels:

Nach der Revolution 1848: Die ersten Arbeiterausschüsse
Weimarer Republik: Erste Erfolge in der Mitbestimmung
Nazi-Diktatur: Betriebsräte werden aufgelöst
Nach dem II. Weltkrieg: Hoffnung auf "echte" Mitbestimmung

Zeittafel: Stationen der Mitbestimmung
2016 - Jahrestage der Mitbestimmung

Literaturhinweis:
Werner Milert u. Rudolf Tschirbs, Die andere Demokratie. Betriebliche Interessenvertretung in Deutschland, 1848 bis 2008, Essen 2012

Quelle der Zeittafel:
Internetseite der Hans-Böckler-Stiftung  mit umfassenden Themen zur Mitbestimmung heute und gestern 

Zeittafel: Stationen der Mitbestimmung

Zeitstrahl zur Mitbestimmung 1976

Originaldokumente in Bild und Ton aus der Entstehungsgeschichte des 76er-Gesetzes über die Aufsichtsräte in den großen Unternehmen auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung (Flash-Format, nicht auf allen Geräten zu sehen).

 

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