Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten und Gewerkschaften setzen Grenzen. Sie beschneiden das Recht der Unternehmen, allein über personelle, soziale und wirtschaftliche Fragen in Betrieb und Unternehmen zu entscheiden. Kein Wunder, dass jeder Vorstoß, Mitbestimmungsrechte einzuführen bzw. auszubauen, auf heftigen Widerstand der Arbeitgeber stößt. Im 19. Jahrhundert ebenso wie heute.
Die Gewerkschaften wären ihrer Rolle als Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gerecht geworden, hätten sie nicht seit ihrer Gründung darauf gedrängt, an Unternehmensentscheidungen beteiligt zu werden. Zum einen, weil Entscheidungen eines Unternehmens fast immer Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Zum anderen, weil der zwangsläufige Konflikt zwischen Kapital und Arbeit nur ausgeglichen werden kann, wenn die Interessen beider Seiten berücksichtigt werden. Und drittens, weil Mitbestimmung die Würde der Beschäftigten schützt. Nur wenn Gewerkschaften und Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben, sind Arbeiterinnen und Arbeiter nicht mehr – wie zu Beginn der Industriellen Revolution – völlig schutzlos den Unternehmern ausgeliefert.
In der Debatte um die Mitbestimmungsrechte ging und geht es immer um drei Ebenen:
- Die betriebliche Ebene: Wie werden die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb gestaltet ?
- Die Unternehmensebene: Wie werden die Entscheidungen des Arbeitgebers über Produktion und Investition gefällt?
- Die überbetriebliche Ebene: Wie werden wirtschafts- und ordnungspolitische Beschlüsse gefällt, die von regionalen, nationalen oder supranationalen Gremien gefasst werden?
Auf all diese Ebenen versuchen die Gewerkschaften seit je her ihren Einfluss geltend zu machen, um die aus den Eigentumsrechten erwachsene Verfügungsmacht über wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklungen zu kontrollieren und zu begrenzen. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung des Sozialstaats und der Demokratie.