Quelle: AdsD
Tarifpolitik greift immer weniger: Gewerkschaften unterschätzen die Krise
Die Gewerkschaften unterschätzen 1929/30, welches Ausmaß die Krise annehmen wird. Die Weimarer Republik ist seit Beginn von zahlreichen Krisen überschattet, das erneute Ansteigen der Arbeitslosigkeit wird daher nicht sofort als „außergewöhnlich” erkannt.
Zwar ist nicht zu übersehen, dass sich mit den ersten Anzeichen der wirtschaftlichen Stagnation die Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern – besonders der Schwerindustrie – zuspitzen. Doch das Wechselverhältnis von wirtschaftlicher Entwicklung einerseits und wirtschaftlichen und politischen Krisenstrategien der Arbeitgeber andererseits, die mit zunehmender Verschärfung der Wirtschaftskrise immer deutlicher auf einen Abbau der sozialstaatlichen und schließlich auch demokratischen Grundlagen der Weimarer Republik drängen, wird von den Gewerkschaften unterschätzt.
Mit der Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtlage stehen die Gewerkschaften erneut vor großen Herausforderungen. Sie versuchen die Lohnhöhe zu stabilisieren, die Versicherungsleistungen zu schützen und das Preisniveau zu senken, um die Lasten der Krise „gerechter” zu verteilen. Sie fordern die Verkürzung der Arbeitszeit und wirksame Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.
Die Gewerkschaftsarbeit vor Ort wird überdies vielfach durch lokale Beschäftigungs- und Kulturprogramme ergänzt, um Zusammenhalt und Organisation zu stabilisieren. Doch die Vielzahl der Aktivitäten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich mit der Zuspitzung der Krise, mit der staatlichen Notverordnungspolitik und den zunehmenden staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft die Konflikte verlagern: Die Auseinandersetzungen zwischen Einzelgewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nehmen ab, die Konflikte zwischen Gewerkschaftsführungen und zentralen Regierungsstellen nehmen zu.
Hören: Fritz Tarnow
Wahlkampfrede vom 14. September 1930 zur sozialen Grundrichtung der Weimarer Reichsverfassung und zu den Aufgaben der Gewerkschaften.
© SPD/FES
Streit um die Arbeitslosenversicherung
Doch der Einfluss der Gewerkschaften auf die Politik ist begrenzt. Um die große Koalition in Berlin nicht zu gefährden, werden viele Forderungen von den Parteien, die den Freien Gewerkschaften nahestehen, nur halbherzig verfolgt. Im Streit um die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung spitzt sich die Lage zu. Diese hat – vergleichbar mit dem Achtstundentag – einen hohen Symbolwert für die Arbeiterbewegung. Sie greift in die Gesetze der kapitalistischen Wirtschaft ein und mindert die sozialen Folgen der Arbeitslosigkeit.
Als die Frage des Defizitausgleichs der Arbeitslosenversicherung im März 1930 wieder akut wird, treten die Freien Gewerkschaften für eine Erhöhung der Beitragssätze von 3,5 auf 4 Prozent ein, um eine Herabsetzung der Versicherungsleistungen zu verhindern. Doch die DVP ist nicht bereit, diese Beitragserhöhung mitzutragen. Begründung: Die deutsche Wirtschaft werde durch diese preistreibenden Mehrkosten überlastet, deren Exportfähigkeit zerstört.
Mit Rücksicht auf die Erhaltung der Regierungskoalition akzeptiert die Mehrheit der SPD-Minister einen von Heinrich Brüning (Zentrum) vorgelegten Kompromissvorschlag, der jedoch nur eine befristete Deckung des Defizits der Arbeitslosenversicherung verspricht, so dass schon in absehbarer Zeit Leistungskürzungen erforderlich wären. In der SPD-Reichstagsfraktion setzen sich hingegen die Gewerkschafter durch: Die SPD lehnt den Kompromissvorschlag Brünings ab. Das Kabinett Müller, die letzte parlamentarische Regierung der Weimarer Republik, tritt am 27. März 1930 zurück.
In diesem Konflikt geht es um weit mehr als um die Sicherung der Arbeitslosenversicherung. Die Frage lautet im Grunde, wem die Hauptlast der Krise aufgebürdet werden soll. Sozialdemokratie und Freie Gewerkschaften stehen angesichts der vorangegangenen sozialpolitischen Rückschläge und der KPD-Konkurrenz mit dem Rücken an der Wand. Diese Situation wird von der DVP dazu benutzt, die SPD durch eigene Unnachgiebigkeit aus der Koalition zu drängen. Schon beim Ende der Regierung Müller zeigt sich, dass die (Freien) Gewerkschaften zwar stark genug sind, die SPD auf ihren Kurs zu bringen. Doch sie können die Politik nicht in ihrem Sinne beeinflussen. Zudem zeichnet sich hier erstmals mit aller Deutlichkeit der Konflikt zwischen „der” SPD als einer koalitionsbereiten Volkspartei und „den” Gewerkschaften als der traditionellen Arbeitnehmerinteressenvertretung ab.
Rigoroser Sparkurs
Die Erwartungen an die Regierung Heinrich Brünings, die erste der „Präsidialkabinette”, sind je nach Richtungsgewerkschaft sehr unterschiedlich. Brüning ist Anfang der 1920er Jahre Geschäftsführer des christlich-nationalen DGB gewesen, und mit Adam Stegerwald wird der profilierteste christliche Gewerkschafter Reichsarbeitsminister. Die Christlichen Gewerkschaften begrüßen Brünings Kabinettsbildung als „Wende in der deutschen Politik”. Der ADGB hat hingegen kaum positive Erwartungen: Die neue Regierung nenne sich „bürgerliche Einheitsfront”, sei aber allenfalls eine „geschäftstüchtige Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung”, die sich nicht auf eine parlamentarische Mehrheit stütze, „die einen einheitlichen, auf die Dauer wirksamen politischen Willen aufzubringen vermag”.
Die Regierung Brüning drängt, wie vor ihr das Kabinett Müller, auf den Ausgleich des Reichsetats: Angesichts ständig sinkender Einnahmen der öffentlichen Hand von 20,1 (1929/30) auf 13,8 Mrd. RM (1932/33) setzt Brüning einen rigorosen Sparkurs durch, der durch den Wegfall staatlicher Investitionen, durch die Senkung von Sozialausgaben und Löhnen zur Verschärfung der Krise beiträgt.
Dies führt die Christlichen Gewerkschaften bald in die schwierige Situation, politische Loyalität zur Regierung und Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder miteinander zu verbinden. Trotz aller Proteste sehen sie sich letztlich zum Stillhalten gegenüber der unsozialen Notverordnungspolitik genötigt. Nicht weil man meint, das „kleinere Übel” in Kauf nehmen zu müssen, sondern weil man der „eigenen” Regierung nicht noch mehr Schwierigkeiten bereiten will. Auch trägt die Nähe zur Regierung Brüning, deren Einschätzung der Reparationsfrage als Zentralproblem der deutschen Innen- und Außenpolitik sie überdies teilen, dazu bei, dass die Christlichen Gewerkschaften keine eigenen Alternativen zur Deflationspolitik entwickeln. Es bleibt bei Stellungnahmen gegen Lohn- und Preisabbau, für ein Notopfer der Fest- und Gutbesoldeten zur Stabilisierung der Reichsanstalt und für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam getragen werden sollen.
Der Ton der Freien Gewerkschaften gegenüber der Regierung ist aggressiver, doch inhaltlich sind zunächst keine großen Unterschiede zu den Forderungen der Christlichen Gewerkschaften zu erkennen. Während die Regierung mit ihrer Politik der insbesondere von Industrieverbänden vertretenen Forderung nach Senkung der Gestehungskosten (Steuern, Löhne, Sozialabgaben) die Wettbewerbsfähigkeit der exportabhängigen deutschen Wirtschaft auf dem Weltmarkt sichern bzw. wiederherstellen will, weisen die Freien Gewerkschaften darauf hin, dass nicht in einer Steigerung des Exports, sondern in Anreizen für die Binnennachfrage der Ausweg aus der Krise zu suchen sei.
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Der Reichtstagsabgeordnete Paul Löbe (SDP) spricht zur Landtagswahl in Preußen 1932 über die gewerkschaftliche Forderung nach Arbeitszeitverkürzung: "Darin liegt ein Opfer, das auch von anderen Schichten des Volkes gewürdigt werden sollte."
© AdsD, Filmsammlung
Angesichts der Übereinstimmung in der Frage des Preisabbaus deuten sich jedoch Möglichkeiten für eine abgestimmte Krisenpolitik an: Im Mai/Juni 1930 treffen sich Arbeitgeber und Gewerkschafter, um eine gemeinsame Erklärung zur Wirtschaftspolitik auszuarbeiten und zugleich parlamentarische Koalitionsmöglichkeiten auszuloten. In der Frage von Lohnsenkung und Preisabbau zeichnet sich ein Kompromiss ab. Doch dann scheitern die Besprechungen, weil die (Freien) Gewerkschaften ihre Position als Tarifpartei infrage gestellt sehen.
Nur wenige Monate später kommt es zu einem erneuten Versuch, sich in den drängenden wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen zu verständigen. Sind die Tarifparteien im Juni unter sich geblieben, so treffen sie sich im November 1930 auf Einladung von Reichsarbeitsminister Adam Stegerwald. Die Teilnehmer sind sich weitgehend einig, dass die Preise gesenkt werden müssen. Strittig aber bleibt, in welcher Höhe und welchen Einfluss Lohnsenkungen auf die Preise haben. Keine Annäherung gibt es bei der Frage der Arbeitszeitverkürzung, über die im Übrigen auch zwischen den Gewerkschaften keine Einigkeit besteht.
Die Vorstände von DGB und den Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen segnen den Vereinbarungsentwurf vom 9. Dezember 1930 ab. Der Bundesausschuss des ADGB überlässt die Entscheidung den Verbandsvorständen. Diese lehnen das Ergebnis erwartungsgemäß nahezu übereinstimmend ab. Ende Januar 1931 erklären die Freien Gewerkschaften, sie können die im Dezember ausgearbeitete Erklärung nicht annehmen.
Die Christlichen Gewerkschaften bedauern die Entscheidung der Freien Gewerkschaften und verfolgen auch nach dem Ausscheiden des ADGB aus den Besprechungen weiterhin eine Politik institutionalisierter Kontakte zur Arbeitgeberschaft. Doch die Versuche insbesondere der Christlichen Gewerkschaften, der Regierung Brüning durch einen Kompromiss der Tarifparteien auf wirtschafts- und sozialpolitischem Gebiet den Rücken frei zu halten, sind gescheitert.
Trotz der unübersehbaren sozialen Folgen der Regierungs- und Arbeitgeberpolitik glauben sich die Freien Gewerkschaften ebenso wie zuvor schon die Christlichen Gewerkschaften zur Zurückhaltung genötigt. Sie wollen die Regierung Brüning nicht gefährden, der Schock der Wahlen im September 1930 sitzt tief. Die NSDAP verzeichnet einen Zuwachs von 12 auf 107 Reichstagsmandate. Wie die sozialdemokratische Reichstagsfraktion sieht sich nun auch der ADGB genötigt, die „stille Diktatur Brünings” zu tolerieren, um das „Umschlagen in die offene Diktatur” zu verhindern, heißt es im Rückblick auf das Jahr 1930. Ein Ende der Tolerierung werde eine Regierung Hitler-Hugenberg, d. h. eine Koalition NSDAP/DNVP, bringen, die nicht nur zur außenpolitischen Isolierung Deutschlands, sondern zu schweren sozialen Auseinandersetzungen führen müsse. Die Bedrohung durch den Nationalsozialismus lasse die Konflikte um die Sozial- und Wirtschaftspolitik zurücktreten. Es gelte, die parlamentarischen Staatsform zu erhalten und die Grundrechte zu retten, auch wenn dies Opfer verlange.
Auch die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, geführt von Anton Erkelenz, treten immer wieder für „Treue der Arbeitnehmerschaft zum neuen Staat, zur Republik und zur Demokratie” ein. Doch mit der Gründung der Deutschen Staatspartei als Nachfolger der DDP im Juli 1930, die zum Übertritt von Erkelenz zur SPD führt, geht die politische Bedeutung der Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine immer weiter zurück. Sie verstehen sich jedoch nach wie vor als Vertreter einer „vernünftigen” Mittelposition und beziehen gegen kommunistischen Klassenkampf und nationalsozialistische Rassentheorien Stellung.
Die Gewerkschaften aller Richtungen lehnen den Nationalsozialismus ab, auch wenn sich in der öffentlichen Auseinandersetzung Unterschiede zeigen. Während sich die Christlichen Gewerkschaften – unter dem Dach des DGB mit dem DHV verbunden – schwer tun, eine überzeugende Abwehrfront zu formulieren, sind die Positionen von Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereinen und Freien Gewerkschaften eindeutig. Klar ist man sich, so Walter Dirks im März 1931, bei allen Gewerkschaften darüber, dass die Dynamik des Nationalsozialismus nicht dadurch gebremst werden kann, dass „einer die Unvernünftigkeit oder die Irrealität irgendeiner der nationalsozialistischen Theorien beweist”. Die Politik der Gewerkschaften verfolgt daher das Ziel, die Wirtschaft zu beleben und dadurch gleichsam von selbst die „sozialen Spannungen” mindern.
Ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Politik zielt auf die Sicherung und zugleich „gerechte” Verteilung der (noch) vorhandenen Arbeitsplätze. Mit der Entschließung des Bundesausschusses vom 12./13. Oktober 1930 fordert der ADGB deshalb die Verwirklichung der 40‑Stunden‑Woche, um die Arbeitslosigkeit abzubauen. Die Christlichen Gewerkschaften sehen sich durch diese Stellungnahme des ADGB in Zugzwang gebracht, bevor ihre internen Beratungen abgeschlossen sind. Die eigene Haltung sei, so erläutert es Bernhard Otte in einem Rundschreiben vom 16. Oktober 1930, „abwartend, aber nicht ablehnend”.
Im Herbst 1930 ist die Einführung der 40-Stunden-Woche noch als vorübergehende Maßnahme gedacht. Mit dieser Einschränkung trägt man wohl auch den Bedenken in den eigenen Reihen Rechnung. Schon bei den Befürwortern dieser Forderung sind die Erwartungen über die Auswirkungen der Arbeitszeitverkürzung auf den Arbeitsmarkt nicht allzu groß: Höchstens eine halbe Million Arbeitslose könne, so Theodor Leipart im November 1930, durch die Einführung der 40-Stunden-Woche wieder Arbeit finden. Und auch dies wird in Zweifel gezogen. Wegen der geringen Chancen, einen Lohnausgleich durchzusetzen, wird die Verkürzung der Arbeitszeit auch innerhalb der Gewerkschaftsbewegung vielfach als „Verteilung der Not” abgelehnt.
Hinzukommt: Angesichts der Krise sinkt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in der Industrie ohnehin von 49,9 Stunden im Jahr 1927 auf 41,5 Stunden im Jahr 1932. Eine weitere gesetzliche Arbeitszeitverkürzung hätte, wenn überhaupt, nur noch im Jahre 1930 Einfluss auf den Arbeitsmarkt haben können.
Dennoch halten die Freien Gewerkschaften an der Forderung nach Einführung der 40-Stunden-Woche fest, und zwar ab Frühjahr 1931 als Dauermaßnahme. Im August 1931 legt der ADGB zur Abstützung seiner Arbeitszeitkampagne eine materialreiche Untersuchung über „Arbeitsmarkt, Arbeitsertrag und Arbeitszeit” vor. Betont wird: „Mit dem Aufstellen der Forderung allein ist es aber nicht getan. Der Forderung folgt der Kampf. Der Kampf wird schwer sein.”
Angesichts der Massenarbeitslosigkeit, der seit 1930/31 sinkenden Mitgliederzahlen, der immer knapperen Streikgelder und vor allem der Uneinigkeit der Richtungsgewerkschaften wirkt die betonte Kampfbereitschaft der Freien Gewerkschaften indessen aufgesetzt. Die Forderung nach der 40-Stunden-Woche ist denn auch eher als „ein Appell an die beschäftigten Arbeiter zur Solidarität mit den Arbeitslosen und zugleich [als] eine Forderung an die Unternehmer und die Gesetzgebung, an die in Politik und Wirtschaft herrschenden Mächte” zu verstehen.
So wie die Auseinandersetzung um die Arbeitszeit grundsätzlichen Charakter annimmt, so verschärft sich der Konflikt zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften um das Problem kollektiver Abmachungen, um die Frage des staatlichen Eingreifens in die Wirtschaft und schließlich um Lohn- und Sozialpolitik zusehends. Bald geht es nicht mehr so sehr um die Frage der Lohnsenkung, sondern um den Bestand des Tarifvertragssystems. Eine massive Bedrohung des Tarifvertrages sind die Bemühungen der Arbeitgeber, unter der Parole „Lockerung des Tarifvertragssystems” sowohl eine Anpassung der Löhne an die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe und damit eine Lohnsenkung auf breiter Front als auch eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen.
Erstes deutliches Signal ist der Schiedsspruch von Bad Oeynhausen vom Mai 1930, durch den die übertariflichen Löhne und Gehälter in der nordwestdeutschen Eisenindustrie um 7,5 Prozent gesenkt werden. Der Lohnkampf im Mansfelder Kupferbergbau vom August 1930 endet zwar nicht mit der von den Arbeitgebern geforderten Lohnsenkung um 15 Prozent, aber immerhin um 9,5 Prozent.
Die Position der Arbeitgeber findet ihren Niederschlag auch in der Schlichterpraxis, z. B. in der Berliner Metallindustrie. Im Oktober 1930 lehnen 85 Prozent der gewerkschaftlich organisierten Metallarbeiter Berlins in einer Urabstimmung einen Schiedsspruch ab, der eine Lohnsenkung von 8 Prozent bzw.6 Prozent verordnet. Ab 15. Oktober legen rund 130.000 Arbeitnehmer die Arbeit nieder. Doch die Gewerkschaften brechen diesen Streik gegen den Willen der betroffenen Arbeitnehmer ab und lassen sich auf ein erneutes Schlichtungsverfahren ein. Der Ausgang war abzusehen: Der neue Schiedsspruch bringt nur eine geringfügige Abmilderung der Verschlechterungen.
Die Regierung Brüning tut wenig, um den Gewerkschaften entgegenzukommen, im Gegenteil: Die Notverordnungen des Jahres 1931 unterlaufen mit immer neuen Lohnsenkungen die bestehenden Tarifverträge. 7,3 Millionen Beschäftigte müssen Lohnkürzungen hinnehmen.
Anfang 1932 liegen die tariflichen Stundenlöhne 17 Prozent unter dem Niveau des Jahres 1930. Und die realen Wochenlöhne sind um 15 bis 20 Prozent niedriger als 1929, zumal die Preissenkungen mit den Lohnherabsetzungen nicht Schritt halten. Die Gewerkschaften protestieren, verharren aber in ihrer Politik des Stillhaltens, deren Hauptziel es ist, den Nationalsozialismus von der Macht fern zu halten.
Für die Kommunisten ist diese Politik „opportunistisch” und „sozialfaschistisch”. Sie nehmen sie zum Anlass, um den Kampf gegen die Führung der Freien Gewerkschaften zu verschärfen. Schon seit 1925/26 versucht die KPD, oppositionelle Gewerkschafter organisatorisch zusammenzufassen, und zwar – wie auf dem 1. Reichskongress der RGO vom 30. November bis 1. Dezember 1929 beschlossen – nicht in einer eigenen Gewerkschaft, sondern als Opposition innerhalb der Freien Gewerkschaften. Doch diese Position ist umstritten. Auf dem V. Kongress der Roten Gewerkschaftsinternationale (RGI) [MO1] im August 1930 setzt sich – getreu der Sozialfaschismus-These – die Ansicht durch, selbstständige „revolutionäre Kampfgewerkschaften” zu gründen.
Die KPD unterstützt in der Folgezeit nach wie vor oppositionelle Gruppen in den Freien Gewerkschaften, sie realisiert aber zudem den RGI-Beschluss: Noch im Herbst 1930 werden der „Einheitsverband der Metallarbeiter Berlins” und der „Einheitsverband der Bergarbeiter Deutschlands” geschaffen. Und auf dem 2. Reichskongress am 15./16. November 1930 konstituiert sich die RGO als eigene Gewerkschaftsorganisation. Einen massenhaften Zulauf können die Verbände allerdings nicht verbuchen. Im Frühjahr 1932 zählt die RGO zwischen 260.000 und 300.000 Mitglieder, von denen 75 Prozent parteilos sind.
Damit geraten die Freien Gewerkschaften immer mehr „zwischen den Fronten”. In den Jahresberichten klagen die Gewerkschaftsfunktionäre über die systematische „Wühlarbeit der Nazis und Kozis”, sprich der Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSBO) und der RGO. Ihnen werden vielfach die Schwierigkeiten in der eigenen Organisationsarbeit angelastet: Gemeinsam mit den Nazis führe sie (die RGO) den „Kampf gegen unsere Bewegung”, wirft zum Beispiel der Vorstand des Verbandes der Bergbauindustriearbeiter der KPD 1931 vor. Am deutlichsten wird diese „Zangenbewegung“ gegen die Freien Gewerkschaften beim BVG-Streik in Berlin, den RGO und NSBO gemeinsam gegen die Freien Gewerkschaften organisieren.
Rückhalt gewinnen NSBO und RGO insbesondere bei Ungelernten und Arbeitslosen, speziell bei Jugendlichen. Die Betriebsrätewahlen 1931 erlauben eine ungefähre Einschätzung der Kräfteverhältnisse: Die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine erringen 1.560, die RGO 4.664, die Christlichen Gewerkschaften 10.956 und die Freien Gewerkschaften 115.671 Mandate. In einzelnen Branchen ist der Anteil der „oppositionellen” Verbände besonders stark. So sinkt 1931 der Stimmenanteil des Freien Bergarbeiterverbandes im Vergleich zu 1930 von 52,5 auf 45,1 Prozent, während sich der der RGO von 19,4 auf 24,7 Prozent und der der wirtschaftsfriedlichen Gruppen von 3,2 auf 5,7 Prozent verbessert. Die NSBO-Listen erreichen 2,4 Prozent. Im Ruhrgebiet erhalten die Freien Gewerkschaften 36,4 Prozent, die RGO 29,0 Prozent und die Nationalsozialisten 4,1 Prozent der Stimmen.
Auf der anderen Seite lässt die wirtschaftliche und politische Lage die „etablierten” Gewerkschaften näher zusammenrücken. Nach mehreren internen Vorstößen kommt es im Herbst 1931 unter dem wachsenden Druck der Krise zu einem publizistischen Meinungsaustausch über die Frage einer gewerkschaftlichen Vereinigung. Zunächst debattieren der DMV und die Hirsch-Dunckerschen Metaller über dieser Frage, später beteiligt sich auch der ADGB-Vorsitzende Theodor Leipart an der Diskussion. Doch mit der Ablehnung eines organisatorischen Zusammenschlusses durch die Christlichen Metallarbeiter endet diese Debatte. In der Folgezeit betonen die Christlichen Gewerkschaften erneut ihre weltanschauliche Eigenständigkeit.
Alle Gewerkschaften fordern Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, doch nur der ADGB entwickelt ein konkretes Programm, das auf der Idee einer antizyklischen Konjunkturpolitik basiert. Um die Jahreswende 1931/32 legt er den WTB-Plan vor, benannt nach seinen Autoren Wladimir Woytinsky, Leiter des Statistischen Büros des ADGB, Holzarbeiterführer Fritz Tarnow und Fritz Baade, Leiter der Reichsforschungsstelle für landwirtschaftliches Marktwesen und Mitglied der SPD-Reichstagsfraktion. Darin wird vorgeschlagen, öffentliche Arbeiten mit einem Volumen von zwei Milliarden Reichsmark zu finanzieren und dadurch – gewissermaßen als Initialzündung – eine Million Arbeitslose für ein Jahr wieder in den Produktionsprozess einzugliedern.
Der Krisenkongress vom 13. April 1932 bildet den Schlusspunkt der innergewerkschaftlichen Diskussion und soll – so Theodor Leipart – wie ein „Fanal” wirken, um das sich alle scharen können, die für eine sofortige Krisenbeendigung eintreten. Die vom Kongress verabschiedete Resolution fasst die Forderungen des ADGB zusammen, der „Umbau der Wirtschaft“ wird als Ziel angestrebt, aber noch nicht weiter ausgeführt.
Im Juni 1932 veröffentlicht der ADGB dann ausführliche „Richtlinien zum Umbau der Wirtschaft”. Hier wird – anknüpfend an Überlegungen des AfA-Bundes – ein ganzer Katalog von Forderungen zusammengestellt, die die Verstaatlichungs- und Planwirtschaftsziele der Freien Gewerkschaften bündeln und mit Forderungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik verbinden. Eine Massenmobilisierung erreicht dieses Programm jedoch nicht.
Richtlinien des ADGB und des AfA-Bundes zum Umbau der Wirtschaft vom 21. Juni 1932 (pdf)
Mit zunehmender Schärfe wehren sich die Gewerkschaften ab Herbst 1931 auch gegen die Politik Brünings, dennoch geraten sie immer tiefer in die Defensive. An diesem Eindruck ändert auch die Tatsache wenig, dass die Freien Gewerkschaften die Betriebsmitgliedschaften in „Hammerschaften” organisieren und zusammen mit der SPD im Dezember 1931 die „Eiserne Front” gründen. Die Christlichen Gewerkschaften ziehen im März 1932 nach und bilden mit der „Volksfront” einen Kampfverband, um die Übergriffe der Nationalsozialisten abzuwehren.
Die Versuche, auf parlamentarisch-rechtmäßigem Weg die Nationalsozialisten an der Machtübernahme zu hindern, stürzen die Gewerkschaften immer tiefer ins Dilemma. Die Freien Gewerkschaften unterstützen sogar die Wiederwahl Hindenburgs zum Reichspräsidenten als „notwendiges Übel”, die Christlichen Gewerkschaften sprechen sich uneingeschränkt für ihn aus.
Kurz nach seiner Wiederwahl entzieht Paul von Hindenburg Brüning das Vertrauen und beruft Franz von Papen zum Reichskanzler. Er treibt damit die Zerstörung der Weimarer Republik voran.
Das Kabinett Papen stößt bei allen Gewerkschaften auf scharfe Kritik, die Notverordnung vom 14. Juni 1932 bestätigt ihre Befürchtungen, die den fortschreitenden sozialen Abbau mit einem Arbeitsbeschaffungsprogramm in Höhe von 135 Millionen Reichsmark nur notdürftig verbrämt. Zwar nimmt der ADGB gemeinsam mit den anderen Richtungsgewerkschaften im Juni 1932 gegen die Notverordnung Stellung, eine Einheitsfront mit der KPD wird jedoch abgelehnt. Ziel und Weg der neuen Regierung scheinen angesichts der neuen Belastungen der Arbeitnehmerschaft durch Notverordnungen, der Reichstagsauflösung und der Aufhebung des SA- und Uniformverbots klar zu sein. Auffallend ist jedoch, dass nur zwei „Säulen” des DGB, nämlich die Christlichen Gewerkschaften und der Gesamtverband deutscher Verkehrs- und Staatsbediensteter, die gemeinsame Protesterklärung der Richtungsgewerkschaften unterzeichnen. Ein geschlossenes Auftreten des christlich-nationalen DGB gegen Papen ist wohl am Widerstand des DHV gescheitert.
Ein weiterer Schritt zur Zerstörung der Weimarer Demokratie ist der „Preußenschlag”, mit dem Papen die sozialdemokratisch geführte preußische Regierung am 20. Juli 1932 absetzt. Die Gewerkschaften aller Richtungen antworten mit einer Protesterklärung, die in den Aufruf mündet, Disziplin zu bewahren.
Angesichts der tiefen Gräben zwischen Sozialdemokraten und Freien Gewerkschaften einerseits und Kommunisten andererseits, angesichts der kommunistischen „Sozialfaschismus”-Theorie, der die Sozialdemokraten den Vorwurf, die KPD sei eine Befehlsempfängerin Moskaus, entgegensetzen, angesichts der Gegensätze in der Einschätzung der Weimarer Republik und schließlich auch mit Blick auf die radikal unterschiedliche Politik von ADGB und RGO sind die Hoffnungen auf die Bildung einer „Einheitsfront” zur Verteidigung der Republik gewiss illusionär. Es mag an der Basis, in den Betrieben und im politischen Alltag vor Ort, zumal wenn es gegen prügelnde Nazi-Horden ging, Beispiele gemeinsamer Aktionen gegeben haben, auf höherer Ebene aber erreichen die Feindseligkeiten ein Ausmaß, das über das Jahr 1933 hinaus die Vorstellungen von Einheit belastet. Gerade die Reaktion der Gewerkschaften auf Papens „Preußenschlag” zeigt, dass die Richtungsgewerkschaften einander näher stehen als Freie Gewerkschaften und Sozialdemokratie der RGO oder der KPD. Die angemessene Quittung für seine Politik solle Papen – so meinen die Gewerkschaften – nicht mit der Waffe des Streiks, sondern mit dem Stimmzettel erhalten.
Was für ein Trugschluss. Bei den Wahlen am 31. Juli 1932 kann die NSDAP weiteren Zulauf verzeichnen. Das führt jedoch nicht zu einer Art Tolerierung der Regierung Papen durch die Gewerkschaften. Zwar stimmen die Gewerkschaften in der zentralen Frage der Arbeitsbeschaffung tendenziell mit der Regierung überein. Auch unterstützen sie – wenn auch mit Vorbehalten – deren Initiative zur Förderung des Freiwilligen Arbeitsdienstes. Dennoch wird der am 28. August 1932 erstmals öffentlich vorgetragene Wirtschaftsplan der Regierung Papen als „unfassbare Ungeheuerlichkeit” apostrophiert und nach seiner Konkretisierung mit der Notverordnung zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 wegen der sozialreaktionären Grundtendenz, die jeden Erfolg ausschließe, aufs Schärfste abgelehnt.
Allerdings erkennen Einzelne (gerade auch Christliche) Gewerkschafter durchaus an, dass das Papen-Programm die Wende zu einer „aktiven Wirtschaftspolitik” bedeutet. Sie halten – allen voran Fritz Tarnow und Wladimir Woytinsky – aber daran fest, dass es sich hier um eine Politik zu Lasten der Arbeiter handele, von der auch keine durchgreifende Wirtschaftsbelebung zu erwarten sei. Auf besonders scharfe Kritik stößt neben der Einführung von Mehrbeschäftigungsprämien für die Arbeitgeber die Möglichkeit der Tariflohnunterschreitung, die – so Leipart in der ADGB-Bundesausschusssitzung vom 9. September 1932 – Tarifverträge wertlos mache. Der ADGB verlangt daher die Aufhebung der Notverordnung und kündigt scharfe Opposition gegen Papens Regierung an.
Nach der Notverordnung vom September 1932 kommt es zu einer Welle von Streiks, durch die Lohnsenkungen abgewehrt oder zumindest abgemildert werden. Obwohl diese Aktionen zu einer Stärkung der Organisationen beitragen, bleiben die Gewerkschaften zurückhaltend. Dies gilt auch für den Streik der Berliner Verkehrsarbeiter, den BVG-Streik. Der Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs hatte auf dem Verhandlungswege erreicht, dass die Löhne nicht – wie von der Betriebsleitung gefordert – um 10 bis 17 Pfennige pro Stunde, sondern „nur” um 2 Pfennige ab 1. November gesenkt werden. In der Urabstimmung sprechen sich zwar 66 Prozent, aber nicht die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit der Beschäftigten für einen Streik aus. Da aber, bezogen auf die insgesamt Stimmberechtigten, das Abstimmungsergebnis ausreichte, rufen NSBO und RGO zum Streik auf. Er endet am 8. November, nach fünf Tagen, mit einer Niederlage.
Auch hier zeigt sich das Grundmuster gewerkschaftlicher Politik: Zur Erfahrung und Mentalität der „alten” sozialdemokratischen Gewerkschafter gehört auch die grundsätzliche Skepsis gegenüber Arbeitskämpfen aus Sorge, die Streiks könnten ihnen politisch entgleiten. Diese „Zurückhaltung“ stellt sich insbesondere dann ein, wenn starke radikale Gruppierungen es darauf anlegen, sich um der Verbreiterung ihrer Massenbasis willen am Streik zu beteiligen. Im BVG‑Streik war dies von beiden Seiten gleichzeitig geschehen.
Der Wahlkampf für den 6. November 1932 steht im Zeichen der Abwehr der NSDAP und der als unsozial und undemokratisch bezeichneten Regierung Papen. Dieses Verdikt bezieht sich auf die Regierungspläne zur Verfassungsreform, die nicht nur auf eine Stärkung der Zentralgewalt gegenüber den Ländern, sondern vor allem auf eine der Exekutive zu Lasten des Parlaments zielen. Das Wahlergebnis, vor allem die Stimmenverluste der NSDAP, wird vom ADGB optimistisch beurteilt: Die NSDAP sei in Auflösung begriffen, die SPD jedoch stehe fest – obwohl sie 700.000 Stimmen verliert.
Dass die Gewerkschaften die Stärke der nationalsozialistischen Bedrohung vor allem an den Wahlergebnissen messen, spiegelt das Vertrauen der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung in die Funktionstüchtigkeit des Parlamentarismus auch in Krisenzeiten wider. Doch die NSDAP hat längst die Bedeutung der Massenmobilisierung erkannt und setzt dieses Instrument gezielt ein. Außerdem verschieben sich die Machtverhältnisse „hinter den Kulissen” zu Gunsten der Nationalsozialisten. Die neue Regierung unter Reichskanzler Schleicher, die am 2. Dezember ihre Arbeit aufnimmt, ist nur ein Zwischenspiel.
Die Gewerkschaften setzen große Hoffnungen in die Regierung von Kurt von Schleicher. Aus gutem Grund: Schleicher nimmt schon bei der Kabinettsbildung Kontakt zu den Gewerkschaften auf, will der Arbeitsbeschaffung höchste Priorität geben und hebt Teile der September-Notverordnung Papens auf. Schleicher will die gewerkschaftlich orientierten Reichstagsmitglieder unabhängig von deren parteipolitischer Bindung gewinnen und durch die Bildung einer „Gewerkschaftsachse“ seiner Regierung eine parlamentarische Basis verschaffen. Dieser Versuch misslingt: Statt, wie wohl beabsichtigt, ca. 60 Abgeordnete unter der Führung Gregor Strassers aus der Fraktion der NSDAP herauszubrechen, wird Strasser selbst entmachtet. Und auch die Christlichen Gewerkschaften zeigen keine Neigung, ihre Zusammenarbeit mit dem Zentrum aufzukündigen.
Der ADGB reagiert auf den Plan Schleichers – wohl unter dem Druck der SPD-Führung – eher hinhaltend. Der Aufruf Leiparts zum Jahreswechsel aber dokumentiert trotz aller Vorbehalte die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Regierung, für deren „Vorbereitung“ man jedoch Zeit benötige, um die Bedenken bei SPD und Gewerkschaftsmitgliedern abzubauen.
Doch die Frist für derartige Vorbereitungen läuft bereits wenige Tage später ab: Die Regierung Schleicher tritt am 28. Januar 1933 zurück. Noch einmal versuchen die Gewerkschaften, die Regierungsbildung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Am 28. Januar appellieren die gewerkschaftlichen Spitzenverbände an Reichspräsident Hindenburg, keine sozialreaktionäre Kabinettsbildung zuzulassen.
Die Weichen aber sind längst gestellt: Am 4. Januar 1933 vereinbaren von Papen und Hitler im Hause des Kölner Bankiers Kurt von Schröder, dass Hitler die Regierungsgeschäfte übernehmen soll. Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
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Zum Artikel "Vereinigungsdebatte": Ulrich Borsdorf, Hans O. Hemmer u. Martin Martiny (Hrsg.), Grundlagen der Einheitsgewerkschaft. Historische Dokumente und Materialien, Köln u. Frankfurt/M.1977, S.196 ff.